Gesetzliche Vorgaben für „glutenfrei“

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Autorin: Dipl. troph. uni. Anett Ebock

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Bereits 2009 wurde durch die EU-Verordnung 41/2009 die Entscheidung des Codex Alimentarius vom August 2008 in Europäisches Recht umgesetzt und europaweit verbindliche Grenzwerte für die Bezeichnungen „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ festgelegt. Diese EU-Verordnung wurde 2014 aufgehoben und deren Inhalte gingen in die seither gültige EU-Durchführungsverordnung 828/2014 über.

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Autor Dipl. troph. uni. Anett Ebock