Gesetzliche Vorgaben für „glutenfrei“
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Autorin: Dipl. troph. uni. Anett Ebock
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein e-Journal
Bereits 2009 wurde durch die EU-Verordnung 41/2009 die Entscheidung des Codex Alimentarius vom August 2008 in Europäisches Recht umgesetzt und europaweit verbindliche Grenzwerte für die Bezeichnungen „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ festgelegt. Diese EU-Verordnung wurde 2014 aufgehoben und deren Inhalte gingen in die seither gültige EU-Durchführungsverordnung 828/2014 über.
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| Autor | Dipl. troph. uni. Anett Ebock |

