Cannabis als Arzneimittel
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2020-173 F13-F15
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Autor: Dr. rer. nat. Jürgen Leikert
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein e-Journal
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher
und anderer Vorschriften im März 2017 wurden die Möglichkeiten
der Arzneimitteltherapie mit Cannabis deutlich verbessert.
Jeder Arzt (Ausnahme Zahnarzt, Tierarzt) ist seitdem befugt Cannabis
auf Betäubungsmittelrezept im Rahmen seiner
ärztlichen Therapiehoheit zu verordnen.
Fast alle Cannabisarzneimittel sind zum jetzigen Stand keine zugelassenen
Fertigarzneimittel, sondern werden auf ärztliche Verordnung
in der Apotheke im Rahmen der qualitativ hochwertigen Rezeptur
und Defektur hergestellt.
| Seiten | 3 |
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| Autor | Dr. rer. nat. Jürgen Leikert |


