Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – Was hat sich geändert?
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Seit dem 04. Juni 2016 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das am 30. Mai 2016 beschlossene und am 03. Juni 2016 verkündete Gesetz zur Bekämpfung von Korruptionen im Gesundheitswesen.
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In diesen Fällen ist die anwaltliche Tätigkeit sehr komplex und mit allen relevanten Teilgebieten des Medizinrechts verknüpft. Die Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte führt im Übrigen auch dazu, dass dem Mandanten bei Zeitdruck wenig Beschleunigungsmöglichkeit bleibt, wobei dies je nach konkretem Sachverhalt auch Vorteile haben kann.
Wer derartige Rechtsfolgen verhindern will, muss seine Compliance-Regeln anpassen und Kooperationsformen prüfen lassen.
| Autor | Nadia Schwirtzek, Silvia Woskowski |
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